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Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Di 24 Feb, 2015 19:48
von Lacrimosa
Ich habe das Schreiben heute erhalten.
Von 27,80 auf 32,80 (fast + 18%) bei Gigaspeed 30.

In einem Beiblatt werden die Gründe für die Erhöhung aufgeführt...

Dass einseitige Vertragsänderungen ordentlich mitgeteilt werden, dafür gibt es ja eine Mitteilungsverordnung der RTR-GmbH.

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Di 24 Feb, 2015 22:36
von wavenetuser
derFlo hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz, diese einseitige Vertragsänderung muss zwingend angekündigt werden mit dem Hinweis, dass deshalb auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann.


Die Ankündigung ist bereits auf der Homepage von A1 erfolgt. Klar muss auch eine schriftliche Mitteilung erfolgen, darauf warten muss man aber nicht. Der mündige Kunde der des Lesens mächtig ist, weiß ja schon dass eine Preiserhöhung kommt.
Wenn ich also bis jetzt keine Infos erhalten habe (ich weiß es nicht ob was kam ... Ist für mich aber auch nicht relevant da ich das Festnetz nicht kündigen werde), gehe ich trotzdem davon aus dass mein Anschluss teurer wird und kann diesen aus diesem Grund kündigen.

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Di 24 Feb, 2015 23:34
von Starvirus
Da gebe ich dem wavenetuser recht. Außerdem ist wie so oft in Österreich die Definition sehr schwammig. Weil durch die Stille Zustimmung zur Änderung und keinerlei Sendungsnachverfolgung erfolgen muss, hat die A1 noch einen Trumpf im Ärmel.
Die Presse hat ja darüber auch berichtet in den unterschiedlichsten Medien, darum ist ja eine Ankündigung indirekt nochmals erfolgt.

Eigentlich ziemlich pervers als Kunde der den Vertrag ordentlich kündigen will muss das eingeschrieben mit Rückbrief machen um das Rechtens abzuwickeln. Für die Firma reicht ein Kaszettel der einfach automatisiert verschickt wird. Dazu gilt noch die Stille Zustimmung, bei Benachteiligung eines Vertragspartners.
Das hier die RTR noch immer nicht die Handbremse zieht, wird man ja doch nicht Lobbyismus vermuten...

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 06:55
von derFlo
Nur auf der Homepage und in den Medien reicht rechtlich nicht als Ankündigung (außer du hast die Onlinerechnung, aber selbst dann muss es auf der Rechnung stehen).

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 10:36
von Starvirus
derFlo hat geschrieben:Nur auf der Homepage und in den Medien reicht rechtlich nicht als Ankündigung (außer du hast die Onlinerechnung, aber selbst dann muss es auf der Rechnung stehen).


Wie schon geschrieben, da keinerlei Sendungsverfolgung erfolgen muss, haben sie noch immer die besseren Karten.

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 12:29
von derFlo
Ja, das stimmt...

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 12:52
von kleinem
Habe das Schreiben auch heute erhalten... :ok:
Wie gesagt, in meinem Fall war ich unsicher da bei mir im November eine neue Mindestvertragslaufzeit begonnen hat..

Und ja, dass der Brief nicht eingeschrieben daherkommt finde ich auch nicht ganz sauber.
Andererseits, wenn man jetzt rein spekulativ überschlagen würde, 1€ Mehrkosten fürs Einschreiben bei Hausnummer 500.000 Kunden sind auch schon 500.000€ mehr - die RTR/Gesetzgeber kann halt auch nicht nur dafür sorgen, dass den Kunden alles auf dem Silbertablet serviert wird, sondern muss auch abwägen was wirtschaftlich für die Unternehmen vertretbar ist.
Ich bin zwar kein Jurist, und ohne das Gesetz gelesen zu haben könnte ich mir vorstellen das ein Bericht in den Medien auch als "Kundmachung" reicht.
Als Analogie die Klage auf Widerruf einer öffentlichen Aussage vor Gericht (zb. Gabi Moser vs. FPÖ) - der Widerruf wird auch in Medien Kundgetan und nicht per Einschreiben an jeden Österreicher verschickt.....

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 13:21
von Starvirus
kleinem hat geschrieben:Habe das Schreiben auch heute erhalten... :ok:
Wie gesagt, in meinem Fall war ich unsicher da bei mir im November eine neue Mindestvertragslaufzeit begonnen hat..

Und ja, dass der Brief nicht eingeschrieben daherkommt finde ich auch nicht ganz sauber.
Andererseits, wenn man jetzt rein spekulativ überschlagen würde, 1€ Mehrkosten fürs Einschreiben bei Hausnummer 500.000 Kunden sind auch schon 500.000€ mehr - die RTR/Gesetzgeber kann halt auch nicht nur dafür sorgen, dass den Kunden alles auf dem Silbertablet serviert wird, sondern muss auch abwägen was wirtschaftlich für die Unternehmen vertretbar ist.
Ich bin zwar kein Jurist, und ohne das Gesetz gelesen zu haben könnte ich mir vorstellen das ein Bericht in den Medien auch als "Kundmachung" reicht.
Als Analogie die Klage auf Widerruf einer öffentlichen Aussage vor Gericht (zb. Gabi Moser vs. FPÖ) - der Widerruf wird auch in Medien Kundgetan und nicht per Einschreiben an jeden Österreicher verschickt.....


Sorry aber da hab ich kein Verständnis für ein Unternehmen. Die A1 muss ihren Markt kennen und das Thema Streaming und Netflix war absehbar. Das ist keine 10 Mann Bude, sondern die Bezahlen Marktanalysten usw. sehr viel Geld alleine schon für die Unternehmenszahlenpräsentation. Hier schon wieder die Frechheit zu besitzen und irgendeinen Vorwand zu finden um ihre eigene Preiskalkulation, was eindeutig ein Fehler war von der ganzen Kette ( Produktmanager, Controlling usw.), zu rechtfertigen, da muss die A1 normal bluten.

Der Kunde muss auch bluten wenn dieser nicht pünktlich zahlt oder den Vertrag nicht einhält.

Im B2B ist es auch üblich das eingeschrieben zu deklarieren und ist auch so dann Rechtens.

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Mi 25 Feb, 2015 15:21
von kleinem
Also dass die Preiserhöhung an sich, bzw Begründung dafür eine Frechheit ist steht für mich auch außer Frage.

Ich hab mir jetzt doch die Mühe gemacht die Verordnung nachzuschlagen:
Quelle: https://www.rtr.at/de/tk/MitV/28783_EB_ ... rdnung.pdf
In der Vergangenheit wurden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Entgeltbestimmungen oft nicht in ausreichend transparenter Form durchgeführt. Die
Regulierungsbehörde kann nunmehr die Form, den Detaillierungsgrad, Inhalte und Form der
Mitteilung an die Teilnehmer mittels Verordnung festlegen. Damit wird auch Art. 20 Abs. 2
UniversaldienstRL umgesetzt.



Sprich, insofern sind sie also anscheinend selber schuld weil sie's in der Vergangenheit verkackt haben. :P

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 00:40
von Starvirus
kleinem hat geschrieben:Also dass die Preiserhöhung an sich, bzw Begründung dafür eine Frechheit ist steht für mich auch außer Frage.

Ich hab mir jetzt doch die Mühe gemacht die Verordnung nachzuschlagen:
Quelle: https://www.rtr.at/de/tk/MitV/28783_EB_ ... rdnung.pdf
In der Vergangenheit wurden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Entgeltbestimmungen oft nicht in ausreichend transparenter Form durchgeführt. Die
Regulierungsbehörde kann nunmehr die Form, den Detaillierungsgrad, Inhalte und Form der
Mitteilung an die Teilnehmer mittels Verordnung festlegen. Damit wird auch Art. 20 Abs. 2
UniversaldienstRL umgesetzt.



Sprich, insofern sind sie also anscheinend selber schuld weil sie's in der Vergangenheit verkackt haben. :P


Es kommt noch dazu das eine Änderung mindestens 1 Monat anzukündigen ist. Da kommt wieder das Thema keine Nachverfolgungspflicht und es tut sich keiner an einen Posteingangsstempel bei sich zuhause zu machen. Welcher auch von der A1 vor Gericht angezweifelt werden kann.

Zu dem ist eine Klage bei dem kleinen Wert nicht einklagbar und ja in dem Fall lässt die A1 einen vorher aus dem Vertrag. Der Schaden für die A1 minimalst, aber ja dafür ist der Gesetzgeber zu schwach hier diese Praktiken zu unterbinden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht das gilt aber nicht für Unternehmen und Politiker...

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 01:23
von wavenetuser
Die RTR ist de facto soviel Wert wie ein feuchter Händedruck. Es ist eine Schlichtungsstelle wo versucht wird, zwischen Anbieter und den Kunden zu vermitteln. Ich würde ein ordentliches Gericht jederzeit vorziehen - vor allem mit einer dementsprechenden Versicherung.

Davon abgesehen würde ich durchaus vom Kunden erwarten dass er etwas Eigeninitiative an den Tag legt und selbst von Zeit zu Zeit auf seine Rechnung schaut und solche Dinge eben nur dort verkünden.

Ob die Erhöhung nun gerechtfertigt ist oder nicht, darüber mag ich mich ehrlich gesagt nicht streiten. Viel mehr stört mich die Art wie mich A1 für Dumm verkaufen will. Dieses nichtssagende Balkendiagramm ist an Lächerlichkeit mMn einfach nicht zu toppen. :lol:
Jede andere Begründung hätte ich klanglos ignoriert und als Teuerungsrate abgetan.

Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung dass die Benachrichtigung nicht extra abgewartet werden muss falls man kündigen möchte. Es sollte mMn genügen, sich im Falle einer Kündigung auf die Ankündigung der A1-Homepage zu berufen. A1 wird dann wohl kaum zurückschreiben dass der aktuelle Preis bestehen bleibt :)

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 12:59
von berndy2001
wavenetuser hat geschrieben:Ein Sonderkündigungsrecht ist nichts was angekündigt werden muss.


Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR40132578

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 14:36
von wavenetuser
Ja schon. Der Anbieter muss darauf hinweisen.
> Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen.

Jedoch ändert die Mitteilung oder die Unterlassung in Einzelfällen nichts daran dass die Verteuerung eintreten wird. Im Falle einer Nichtbenachrichtigung müsste der Verbraucher nachweisen, tatsächlich keine Benachrichtigung erhalten zu haben.
Wie soll ich nun beweisen etwas nicht bekommen zu haben wenn die Zustellung nicht bestätigt werden muss?

Mir ging es nur um den Punkt dass der Kunde - wenn er mag - kündigen kann ohne einer direkten Benachrichtigung.

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 15:03
von Viennaboy
Die RTR ist de facto soviel Wert wie ein feuchter Händedruck.
Ach geh da findet man viel interessantes Material zum Thema Funk und anderen sachen. :ok:

Re: A1 erhöht Preise für Festnetz und TV

BeitragVerfasst: Do 26 Feb, 2015 15:32
von WaJoWi
wavenetuser hat geschrieben:A1 wird dann wohl kaum zurückschreiben dass der aktuelle Preis bestehen bleibt :)

Wird zwar eher nicht passieren, könnten sie aber. Wenn ein Kunde den neuen AGB widerspricht und so sein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nimmt, kann der Provider die angekündigte Änderung wieder zurückziehen und somit fällt auch die Kündigung. Es könnte, rein theoretisch, also auch ins Auge gehen wenn man sich darauf verlässt so früher aus einer Vertragsbindung befreit zu werden...