AON Digital TV am PC aufzeichnen möglich

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Für Internet-Zugänge über Kabel und Sat gibt es hier die richtige Kategorie.

AON Digital TV am PC aufzeichnen möglich

Beitragvon bond » Sa 29 Sep, 2007 16:44

wenn ich es richtig verstanden habe dann wird bei aon digital tv der fernseher über eine box mit dem internet modem verbunden.

Ist es möglich am PC, welcher ja auch mit dem Modem verbunden ist, den tv stream aufzuzeichen oder braucht man dafür ebenfalls eine bestimmte hardware?

wenn ja, welche?

Danke :)
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Beitragvon radditz » Sa 29 Sep, 2007 16:50

Illegal!



Vermutlich hat die Box einen Scart-Ausgang (großer rechteckier stecker [1]), du kannst damit reintheoretisch in Video-Rekorder oder DVD-Player gehen. Viele PCs bzw. die Grafikkarten haben dann einen Video-Eingang (S-Video [2]). Mit entsprechender software (WinDVR, Media-player Classic, Virtual Dub) kann man diesen Eingang dann auch anzeigen. mit Virtual Dub und WinDVR kann man das im normalfall auch aufnehmen.


[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Scart
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/S-video
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Beitragvon Slavi » Sa 29 Sep, 2007 17:00

versteh ned ganz warum soll das Illegal sein steht das in den AGB´s ?
bis jetzt durfte man doch auch mit dem VCR aufzeichnen soweit ich weis
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Beitragvon radditz » Sa 29 Sep, 2007 17:11

http://www.telekom.at/Content.Node/dateien/lb-aontv.pdf


4.1. Urheberrecht
Die in aonTV angebotenen Inhalte (das sind insbesondere die bereitgestellten TV- und
Radio-Sender, die darin enthaltenen Programme, Filme und alle Teile davon sowie alle
sonstigen Inhalte wie Texte, Bilder und der Elektronische Programmführer etc.
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urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist berechtigt, die in aonTV angebotenen Inhalte
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oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder auf andere Weise zugänglich zu machen. Eine
über die vertragliche Nutzung hinausgehende wie immer geartete Vervielfältigung der
Inhalte, gleich auf welchem Trägermaterial und zu welchem Zweck, sowie jegliche
Bearbeitung und/oder Verwertung der Inhalte in körperlicher oder unkörperlicher Form
ist untersagt.

Eine Umgehung der zum Schutz von Urheber- und sonstigen Rechten (etwa auf der Set-
Top-Box) angebrachten technischen Maßnahmen ist nicht gestattet und ist nicht nur eine
Vertragsverletzung, sondern darüber hinaus strafbar.


edit: Übrigens verstößt auch das aufnehmen einer Fernsehsendung auf einer Kasette gegen das Urheberrecht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Außerdem werden eh schon über Jahre Urheberrechtsgebühren beim Kauf von Kasetten mit-eingehoben.
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Beitragvon hellbringer » Sa 29 Sep, 2007 17:34

Kopien für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Was für einen Sinn hätten sonst Videorekorder? Und welchen Sinn hätten EPG-gesteuerte Aufnahmen? Oder VPS?

Ebenso legal sind Dienste wie onlinetvrecorder.com

Zumindest so das allgemein gültige Gesetz. Was in den AGB von AON drinsteht, ist wieder eine andere Sache.

Würde gern wissen, woher du den Blödsinn hast, dass man keine Fernsehsendungen auf Kassette aufnehmen darf. Selbst ausgedacht oder hat's der Märchenonkel erzählt?
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Beitragvon bond » Sa 29 Sep, 2007 17:43

hm, ja also, aus meiner Sicht sollte es rechtlich egal sein, ob man einen film auf vhs aufnimmt oder direkt digital auf dvd brennt (hat ja nichts mit filesharing zu tun)

daher eben meine frage ob man den video stream direkt am pc aufnehmen kann (dh ohne dekodieren dazwischen, was denke ich die box macht)
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Beitragvon Earny » Sa 29 Sep, 2007 17:54

Wenn man von aondigital nicht aufzeichnen darf bzw. nicht digital aufzeichnen darf dann kann man das Produkt sowieso vergessen!

SAT schüssel Festplattenreceiver und fertig!
pfeif auf aondigital! :twisted:

und Danke für die Infos!
mit freundlichen Grüßen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
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Beitragvon jutta » Sa 29 Sep, 2007 18:48

> Wenn man von aondigital nicht aufzeichnen darf bzw. nicht digital aufzeichnen darf dann kann man das Produkt sowieso vergessen!

woher auch immer die information stammt, in dem von radditz zitierten abschnitt der agb ist das aufzeichnen zu privaten zwecken nicht verboten, sondern nur das veroeffentlichen und verbreiten. (heisst auf deutsch: du darfst die kopien nicht verteilen.) die agb geben also nur den relevanten teil des urheberrechtsgesetzes wieder.
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Beitragvon hotze_com » Sa 29 Sep, 2007 18:56

ja, ich kann mir auch schwer vorstellen wie man auf das schmale Brett kommt um 'wertvolle' Bandbreite mit sowas sinnlosem/billigen wie TV zu verschwenden (OK, ausl. Sender oder Nischensender ausgenommen). Mit sehr geringem Aufwand (Zeit/Geld) können sich die meisten Leute mit einer SAT Schüssel (alternativ Hausanlage, Kabel-TV) viel mehr und bessere Leistung besorgen und haben damit auch die technisch zur Verfügung stehende Bandbreite frei für Internet bzw. Datendienste.
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Beitragvon jutta » Sa 29 Sep, 2007 19:07

> ja, ich kann mir auch schwer vorstellen wie man auf das schmale Brett kommt um 'wertvolle' Bandbreite mit sowas sinnlosem/billigen wie TV zu verschwenden

weil seit jahren die idee durch die marketingabteilungen geistert, alle elektronischen kommunikationsdienste zu integrieren. fernsehen, radio, telefon, internet, wwi. klingt auf den ersten blick ja auch reizvoll: nur ein kabel einziehen muessen, nur ein cpe, nur ein anbeiter, mit dem ich mich im stoerungsfall rumstreiten muss, nur eine rechnung. abgesehen davon, dass das technisch und wirtschaftlich wohl nur machbar ist, wenn man einen stadtteil oder zumindest eine wohnhausanlage schon bei der planung dafuer einrichtet, bin ich mir nicht sicher, ob ich es als kundin ueberhaupt haben moechte. stichworte: monopol, abhaengigkeit, freie produktwahl, datenschutz ...
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Beitragvon max_payne » Sa 29 Sep, 2007 20:55

nur eine rechnung.

für sat gibts idR keine Rechnung
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Beitragvon ANOther » Sa 29 Sep, 2007 21:17

wart noch 1-2 jahre:(
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Beitragvon Bender » Sa 29 Sep, 2007 22:22

Jemand eine Ahnung, ob eine bzw. welche DVB-Karte das aon-Digi-Signal verwerten kann (über amino oder auch ohne amino; mit/ohne CI)?
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Beitragvon Earny » So 30 Sep, 2007 10:07

jutta hat geschrieben:> Wenn man von aondigital nicht aufzeichnen darf bzw. nicht digital aufzeichnen darf dann kann man das Produkt sowieso vergessen!

woher auch immer die information stammt, in dem von radditz zitierten abschnitt der agb ist das aufzeichnen zu privaten zwecken nicht verboten, sondern nur das veroeffentlichen und verbreiten. (heisst auf deutsch: du darfst die kopien nicht verteilen.) die agb geben also nur den relevanten teil des urheberrechtsgesetzes wieder.


"sowie jegliche
Bearbeitung
und/oder Verwertung der Inhalte in körperlicher oder unkörperlicher Form
ist untersagt.
Eine Umgehung der zum Schutz von Urheber- und sonstigen Rechten (etwa auf der Set-
Top-Box) angebrachten technischen Maßnahmen
ist nicht gestattet und ist nicht nur eine
Vertragsverletzung, sondern darüber hinaus strafbar. "

Damit ist das Produkt für mich gestorben! Ich bestehe darauf eine Sendung (bzw. mehrere gleichzeitig) aufzeichnen und archivieren zu dürfen und zu können.
Die derzeit existierenden Bestimmungen wurden u.A. mit dem Argument durchgesetzt dass man "eh nur die illegale kommerzielle Verwertung bekämpfen will" und dass daher "eh nicht so heiß gegessen wie gekocht wird" mit diese Argumenten werden auch gutwillige Volksvetreter beim Beschluss von Gesetzen über den Tisch gezogen!
1.)gestern willkommenes Verkaufsargument > siehe Show view und VPS
2.)heute noch toleriert und gesetzlich erzeugte Grauzone weil eigentlich illegal und strafbar
3.) Morgen wirds dann wirklich exekutiert weil es doch ILLEGAL ist.



:sonicht:
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Beitragvon jutta » So 30 Sep, 2007 11:18

@Earny: der erste teil (bearbeitung + verwertung) ist ganz einfach das urheberrechtsgesetz und hat genau nichts speziell mit aon-tv zu tun. das urhg gilt unabhaengig davon, auf welchem weg ein film zu dir kommt. der zweite teil (technische massnahmen umgehen) dient dem schutz der nur verliehenen hardware. das wird ein vertragpartner ja wohl noch verlangen duerfen.
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