Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Rechte

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Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Rechte

Beitragvon Gorbag » Mo 18 Jun, 2012 15:15

Wir haben vor ca. 2-3 Monaten beim Lidl einen einwöchigen Urlaub in die Türkei gebucht, wobei wir insbesondere wegen unserem Kind Augenmerk auf "kinderfreundliche" Flugzeiten gelegt haben. In sechs Tagen soll es in den Urlaub los gehen.

Heute bekamen wir gleichzeitig mit den Flugtickets jedoch auch eine unerfreuliche Nachricht: Der Rückflug soll jetzt nicht, wie im Reiseangebot angegeben um 15 Uhr, sondern um 5:55 Uhr in der Früh (!) stattfinden. D.h. wir müssen mitten in der Nacht aufstehen, wahrscheinlich ohne Frühstück losfahren und werden somit total übermüdet wieder in der Heimat landen. Und wer schon mal ein grantiges Kind zuhause hatte, weiß, wovon ich rede.

Uns war, wie gesagt, bei der Buchung wichtig, dass die Flüge zu einer humanen Zeit durchgeführt werden. Es sieht jedoch leider nicht so aus, als ob wir noch irgendeine andere (Wahl-)Möglichkeit hätten. Ich habe daher mal in der "Frankfurter Liste" geschaut, ob uns aufgrund dieser Vorverlegung eine Reisepreisminderung zusteht, zumal es seit kurzem auch den Punkt "Entgangene Urlaubsfreuden" gibt. Da wir den Vormittag am Rückreisetag nicht entspannt genießen können, werden wir an diesem Tag auch nicht erholt zurückkommen. Laut Frankfurter Liste steht uns eine Entschädigung in Höhe von 5% des Reisepreises zu, wenn der Flug sich um mehr als 4 Stunden verschiebt.

Meine Frage: Gilt das auch, wenn der Flug sechs Tage vor Reiseantritt vorverlegt wird? Wir hätten diese Reise nämlich nicht gebucht, wenn wir diese Flugzeit gekannt hätten und uns stattdessen für eine Alternative entschieden.
Gilt das Argument mit den "entgangenen Urlaubsfreuden" auch für diesen Vormittag? Unser Urlaub wird damit ja quasi um mehr als einen halben Tag gekürzt.
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon pc_net » Di 19 Jun, 2012 15:23

bist du AK-mitglied? dann empfehle ich dir eine entsprechende beratung bei der arbeiterkammer:
http://www.arbeiterkammer.at


btw, die frankfurter tabelle gibts dort auch zum download:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d4/ ... abelle.pdf
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon ANOther » Di 19 Jun, 2012 17:53

für die beantwortung dieser frage müsste man nach dem genauen angebot fragen...

der genaue wortlaut wird nicht zufällig aufliegen?
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Viennaboy » Di 19 Jun, 2012 19:47

Was ich weis ist das erlaubt weil der Flug am an und abreisetag beliebig verschoben werden darf.
Selber schuld wenn du sowas buchst. :rotfl:
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Gorbag » Mi 20 Jun, 2012 08:02

Die Anfrage bei der AK läuft bereits, ist doch klar ;)

Bezüglich dem genauen Wortlaut des Angebots:
Im Prospekt selbst steht nichts zu den Flugzeiten, aber bei der Online-Buchung wurden sie dann genau angegeben. Aufgrund dieser Angaben haben wir damals dann gebucht.
Wir prüfen gerade, ob diese Angaben verbindlich waren oder nicht.

Es ist jedenfalls eine Frechheit vom Reiseveranstalter, nach Abschluss der Buchung plötzlich eine andere Fluglinie mit sehr kinderunfreundlichen Flugzeiten zu wählen. Wir müssten für den Rückflug um ca. 2 Uhr in der Nacht aufstehen - diejenigen unter euch, die schon mal ein Kind um diese Zeit wecken mussten, wissen, was ich meine.
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon WaJoWi » Mi 20 Jun, 2012 08:09

Zufällig heute gelesen und an dich gedacht: http://help.orf.at/stories/1698411/

Vielleicht hilft die Info etwas...
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Gorbag » Mi 20 Jun, 2012 09:30

Danke dir, das sollte uns, glaube ich, bei unserer Argumentation schon weiterhelfen. :party:
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Viennaboy » Mi 20 Jun, 2012 09:34

Nö weil eine Pauschalreise ist was anderes und viele Gerichte haben bestätigt das bei so einer Reise sich die Flugzeug eben ändern darf.
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Gorbag » Do 21 Jun, 2012 12:03

So einfach ist die Sache leider nicht.

Die Fluglinie darf zwar ihre Flugzeiten ändern.
In diesem Fall hat aber der Reiseveranstalter gleich die Fluglinie gewechselt, woraus sich automatisch die neuen Flugzeiten ergeben haben. D.h. die Ursache ist beim Reiseveranstalter zu suchen und nicht bei der Fluglinie.
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon Viennaboy » Do 21 Jun, 2012 12:26

Richtig nur bei einer Pauschalreise ist vieles anders als bei einen "normalen" Flug von A nach B.
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Re: Urlaub: Rückflug viel früher als bei Buchung - welche Re

Beitragvon geko36 » Do 21 Jun, 2012 15:48

Gorbag hat geschrieben:So einfach ist die Sache leider nicht.

Die Fluglinie darf zwar ihre Flugzeiten ändern.
In diesem Fall hat aber der Reiseveranstalter gleich die Fluglinie gewechselt, woraus sich automatisch die neuen Flugzeiten ergeben haben. D.h. die Ursache ist beim Reiseveranstalter zu suchen und nicht bei der Fluglinie.


Hi,

wenn die "alte" Fluglinie den Flug gestrichen hat und der Veranstalter mußte wechseln, sieht es nicht mehr so toll aus...
Rücktrittsrecht könnte ziehen?

Grüße
Geko
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